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   LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12   

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https://dejure.org/2013,28628
LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12 (https://dejure.org/2013,28628)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.08.2013 - L 1 KR 66/12 (https://dejure.org/2013,28628)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. August 2013 - L 1 KR 66/12 (https://dejure.org/2013,28628)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. zu diesem Maßstab aus jüngerer Zeit etwa BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris - mit einer zusammenfassenden Darstellung der schon bisherigen Rechtsprechung).

    Dem Umstand, dass sie dort möglicherweise keinem umfassenden Weisungsrecht mehr unterlag, ist keine entscheidende Bedeutung beizumessen, denn ihre Tätigkeit ging gleichwohl in der vom Beigeladenen zu 3 vorgegebenen Ordnung des Betriebs auf (vgl. dazu, dass gerade Dienste höherer Art im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt bleiben, grundlegend BSG 3.2.1994 - 12 RK 84/92 - Juris; aus jüngerer Zeit etwa BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris - m.w.N; st. Rspr.).

    Wollte man hingegen nur auf die Situation in "ruhigen Zeiten" und nicht im - hier möglicherweise nie aufgetretenen - Konfliktfall abstellen, würde man für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit eine bloße "Schönwetter-Selbstständigkeit" ausreichen lassen, was mit den Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich vereinbar wäre (vgl. dazu eingehend BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris, m.w.N.).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Im Übrigen ist die genannte Entscheidung des Landessozialgerichts Celle-Bremen hinsichtlich der Versicherungspflicht des dortigen Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung (nur insoweit war sie mit der Revision angegriffen worden) durch die bereits mehrfach angeführte Entscheidung des Bundessozialgericht vom 29. August 2012 (B 12 R 14/10 R) aufgehoben worden, weil insbesondere die "entscheidungserheblich in den Fokus gerückten familiären Umstände ( ) nicht geeignet (sind), die Annahme von Selbstständigkeit zu rechtfertigen".
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Indem sie von der Klägerin am 7. Dezember 2009 um eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung gebeten wurde, machte diese deutlich, dass sie eine Entscheidung über ihre Versicherungspflicht gemäß § 28h Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB VI) - wünschte und nicht etwa die Prüfung ihrer Versicherungspflicht im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Allein aus dem Umstand, dass sie im Verwaltungsverfahren einen Antragsvordruck nutzte, der für das Statusfeststellungsverfahren vorgesehen ist, ergibt sich nichts anderes, zumal die von Anfang an anwaltlich vertretene Klägerin zu keinem Zeitpunkt vorgebracht hat, eine Statusfeststellungsentscheidung durch die Beigeladene zu 1 zu begehren (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BSG 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - Juris).
  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH - Ehegatte als

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Denn die Klägerin wäre selbst dann nicht automatisch als selbstständig anzusehen (vgl. BSG 10.5.2007 - B 7a AL 8/06 R - Juris).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 84/92

    Vorstandsmitglied - Sparkasse - Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Dem Umstand, dass sie dort möglicherweise keinem umfassenden Weisungsrecht mehr unterlag, ist keine entscheidende Bedeutung beizumessen, denn ihre Tätigkeit ging gleichwohl in der vom Beigeladenen zu 3 vorgegebenen Ordnung des Betriebs auf (vgl. dazu, dass gerade Dienste höherer Art im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt bleiben, grundlegend BSG 3.2.1994 - 12 RK 84/92 - Juris; aus jüngerer Zeit etwa BSG 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - Juris - m.w.N; st. Rspr.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09

    Abhängigkeit der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Nach der jüngsten der veröffentlichen Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht kann in seltenen Ausnahmefällen aufgrund besonderer Umstände - wie dem Bestehen einer Familien-GmbH mit besonderer Bindung an die Gesellschafter - das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses selbst bei einem Fremdgeschäftsführer ausgeschlossen sein; hierzu müsse jedoch der Geschäftsführer das Geschäft aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen nach eigenem Gutdünken führen können, die Ordnung des Betriebes selbst prägen und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten können" (LSG Celle-Bremen 5.11.2010 - L 1 KR 471/09 - Juris; teilweise nicht rechtskräftig).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 125/09
    Auszug aus LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Die Klägerin bezieht sich auf Entscheidungen des Landessozialgerichts Celle-Bremen vom 26.9.2012 (L 4 KR 125/09) und vom 27.9.2009 (L 1 KR 222/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 222/07
    Auszug aus LSG Hamburg, 01.08.2013 - L 1 KR 66/12
    Die Klägerin bezieht sich auf Entscheidungen des Landessozialgerichts Celle-Bremen vom 26.9.2012 (L 4 KR 125/09) und vom 27.9.2009 (L 1 KR 222/07).
  • SG Duisburg, 12.03.2015 - S 21 R 1333/14

    Nacherhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen

    Folgerichtig wird durch die Rechtsprechung bei einem Geschäftsführer einer Familiengesellschaft ohne Unternehmensbeteiligung in sehr eng begrenzten Einzelfällen eine Prüfung, ob eine Überlagerung rechtlich bestehender Abhängigkeit durch die tatsächlichen Verhältnisse vorliegt, anhand einer Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Umfangs der tatsächlichen Einflussnahme der Gesellschafter auf die GmbH auch weiterhin vorgenommen (Hessisches LSG, Urteile vom 22.11.2012 - L 1 KR 93/11, juris Rn. 29 und vom 22.08.2013 - L 1 KR 152/12 -, juris Rn. 29f; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2014 - L 1 KR 271/13 -, juris Rn. 27; LSG Hamburg, Urteil vom 01.08.2013 - L 1 KR 66/12 -, juris Rn. 31), zB.
  • BSG, 12.02.2015 - B 12 KR 92/13 B

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels

    L 1 KR 66/12 (LSG Hamburg).
  • LSG Sachsen, 22.11.2013 - L 1 KR 76/10

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Familiengesellschaft

    Sie hatte daher wie jeder andere Beschäftigte lediglich das Risiko des Entgeltausfalls bei Insolvenz des Arbeitgebers zu tragen (ebenso Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 1. August 2013 - L 1 KR 66/12 - juris Rn. 28).
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